Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Alles, was Sie wissen müssen
Die deutsche Energiepolitik setzt verstärkt auf Nachhaltigkeit und den Kampf gegen den Klimawandel. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieses Gesetz, auch als "Heizungsgesetz" bekannt, hat weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Gebäude in Deutschland geheizt werden. In diesem Blogbeitrag werden wir die wichtigsten Aspekte des GEG erläutern, um Ihnen einen detaillierten Überblick über die bevorstehenden Veränderungen zu verschaffen.
1. Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das GEG offiziell in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt neue Anforderungen und Vorschriften für Heizungsanlagen gelten werden. Es ist wichtig, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten, insbesondere wenn Sie planen, Ihre Heizungsanlage in naher Zukunft zu erneuern.
2. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen bei Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel sind bestimmte Sanierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben, sofern diese von den vorherigen Eigentümer noch nicht durchgeführt wurden. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist es als Käufer erforderlich, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs,
- Austausch der alten Heizung, sofern sie älter als 30 Jahre ist,
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.
Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Bußgelder gemäß der im September 2023 verabschiedeten Novelle des GEG (Gebäudeenergiegesetz), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, auf bis zu 50.000 Euro angehoben, falls die drei vorgeschriebenen Sanierungspflichten nicht erfüllt werden.
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs,
- Austausch der alten Heizung, sofern sie älter als 30 Jahre ist,
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.
Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Bußgelder gemäß der im September 2023 verabschiedeten Novelle des GEG (Gebäudeenergiegesetz), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, auf bis zu 50.000 Euro angehoben, falls die drei vorgeschriebenen Sanierungspflichten nicht erfüllt werden.
3. Erneuerbare Energien als Schwerpunkt
Ein zentrales Ziel des GEG ist die Förderung erneuerbarer Energien im Heizungsbereich, um den Klimaschutz voranzutreiben. Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderung zielt darauf ab, den Einsatz von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern.
Die zur Verfügung stehenden Optionen, um diese Anforderung zu erfüllen, sind vielfältig:
Die zur Verfügung stehenden Optionen, um diese Anforderung zu erfüllen, sind vielfältig:
- Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz:** Dies ermöglicht die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, die zentral erzeugt wird.
- Verwendung einer Wärmepumpe:** Wärmepumpen nutzen die Energie aus Luft, Wasser oder Erdreich, um Wärme zu erzeugen, ohne fossile Brennstoffe zu verbrennen.
- Nutzung einer Stromdirektheizung:** Diese elektrischen Heizungen können mit erneuerbarem Strom betrieben werden.
- Einsatz einer Solarthermie-basierten Heizung:** Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung.
- Verwendung einer Hybrid-Heizung:** Hierbei handelt es sich um eine Kombination verschiedener Heizungssysteme, wie etwa Wärmepumpe und Gasheizung oder Solar und Gasheizung.
- Installation einer Holzheizung:** Holzheizungen nutzen Holzpellets oder Scheitholz als erneuerbaren Brennstoff.
- Nutzung von Heizungen mit erneuerbaren Gasen, Flüssiggas oder Wasserstoff:** Dies ist in Bestandsgebäuden möglich und trägt zur Reduzierung fossiler Brennstoffe bei.
4. Übergangsfristen für Bestandsheizungen
Eine wichtige Frage, die viele Hausbesitzer beschäftigt, betrifft die Bestandsheizungen. Hier gibt es klare Regelungen: Bestehende Heizungen, wie beispielsweise Öl- oder Gasheizungen, dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Ein Austausch ist nur im Fall eines Totalausfalls ("Havarie") erforderlich. Allerdings gibt es zeitliche Vorgaben:
- Austauschfrist nach Totalausfall: Wenn Ihre bestehende Heizung ausfällt und nicht mehr reparierbar ist, haben Sie fünf Jahre Zeit, um eine neue Heizung zu installieren, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
- Kommunale Wärmeplanungen: Nach Ablauf dieser Frist sollen kommunale Wärmeplanungen verfügbar sein, auf deren Grundlage die Bewohner eine geeignete und umweltfreundliche Heizlösung auswählen können. Dies könnte beispielsweise den Anschluss an ein Fernwärmenetz beinhalten.
5. Finanzielle Unterstützung und Förderungen
Die Umstellung auf umweltfreundliche Heizungsanlagen kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise stellt der Staat umfangreiche Fördermittel bereit, um Hausbesitzer bei dieser Investition zu unterstützen.
- Förderungshöhe: Die Förderungen können bis zu 70 Prozent der Kosten decken, mit einer Höchstsumme von 21.000 Euro.
- Grundförderung: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Austausch alter, fossiler Heizungen gegen neue, umweltfreundliche Systeme. Diese Förderung gilt unabhängig von der Art der neuen Heizung.
- Zusätzliche Förderung für Geringverdiener: Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent.
- Geschwindigkeits-Bonus": Wer seine alte Heizung freiwillig austauscht, erhält einen "Geschwindigkeits-Bonus".
- Kombinierbarkeit: Beachten Sie jedoch, dass die staatlichen Förderungen auf maximal 70 Prozent begrenzt sind.
6. Umlage der Kosten auf Mieter
Vermieter dürfen die Kosten für Heizungsmodernisierungen auf ihre Mieter umlegen, jedoch unter bestimmten Bedingungen:
- Maximale Umlage: Wenn Vermieter in umweltfreundliche Heizungen investieren und staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, dürfen sie maximal zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen.
- Verzicht auf Förderung: Vermieter, die auf staatliche Förderung verzichten, dürfen maximal acht Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen.
- Mietsteigerungsgrenze: In beiden Fällen darf die jährliche Mietsteigerung höchstens 50 Cent pro Quadratmeter betragen.
- Weitere Modernisierungen: Bei zusätzlichen Modernisierungsmaßnahmen wie dem Einbau neuer Fenster oder zusätzlicher Isolierung kann die Miete stärker erhöht werden, jedoch maximal um drei Euro pro Quadratmeter.
Fazit: Veränderungen stehen bevor, aber auch Chancen
Das Neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 wird die Art und Weise, wie in Deutschland geheizt wird, nachhaltig verändern. Es setzt klare Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen und bietet finanzielle Anreize für Hausbesitzer, auf umweltfreundliche Heizungssysteme umzusteigen. Die Übergangsfristen für Bestandsheizungen geben Eigentümern ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die staatlichen Fördermittel erleichtern die finanzielle Belastung, und der "Geschwindigkeits-Bonus" ermutigt zur frühzeitigen Umstellung. Vermieter können die Kosten für Heizungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen, jedoch innerhalb bestimmter Grenzen.
Insgesamt eröffnet das GEG 2024 die Möglichkeit, die Umweltauswirkungen von Heizungsanlagen zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und langfristig Kosten zu sparen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Möglichkeiten und die verfügbaren Förderungen zu informieren, um von den Chancen des Gesetzes zu profitieren.
Die staatlichen Fördermittel erleichtern die finanzielle Belastung, und der "Geschwindigkeits-Bonus" ermutigt zur frühzeitigen Umstellung. Vermieter können die Kosten für Heizungsmodernisierungen auf die Mieter umlegen, jedoch innerhalb bestimmter Grenzen.
Insgesamt eröffnet das GEG 2024 die Möglichkeit, die Umweltauswirkungen von Heizungsanlagen zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und langfristig Kosten zu sparen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Möglichkeiten und die verfügbaren Förderungen zu informieren, um von den Chancen des Gesetzes zu profitieren.
