Neue steuerliche Anreize im Wohnungsbau: Die degressive AfA ab 2024

Restnutzungsdauer von Gebäuden reduzieren

Update vom 27.03.2024 zur degressiven AfA

Der Wohnungsbau in Deutschland bekommt eine dringend benötigte Aufwertung durch steuerliche Anreize. Die Bundesregierung hat kürzlich das Wachstumschancengesetz mit einer wegweisenden Neuregelung verabschiedet, die die Wohnungsbauindustrie erheblich fördern wird. Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Damit ist der Weg frei für die darin enthaltene degressive Abschreibung für den Wohnungsbau in Höhe von 5%. Mit der degressiven Afa können Käufer einer neu fertiggestellten Immobilie über einen längeren Zeitraum einen größeren Anteil der Investitionssumme steuerlich abschreiben.

Update zur degressiven AfA im Februar 2024

Der Bundestag hat das Wachstumschancengesetz am 17. November 2023 beschlossen. Der Bundesrat hat jedoch am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz zu überarbeiten. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Gesetz befassen. Es ist allerdings weiterhin unklar, ob der Vermittlungsausschuss zu einem Kompromiss über die degressive AfA finden wird.

Update Januar 2024

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung die Investitionen in den Wohnungsbau fördern. Dazu gehört eine degressive AfA von 6 % für neue Wohnungen, die zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 gebaut werden oder wurden. Die Wohnungen müssen mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen. Die Baukosten sind nicht begrenzt. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Dort gibt es noch keine Einigung. Das verzögert auch die Umsetzung der degressiven AfA für den Wohnungsbau.
Der Wohnungsbau in Deutschland bekommt eine dringend benötigte Aufwertung durch steuerliche Anreize. Die Bundesregierung hat kürzlich das Wachstumschancengesetz mit einer wegweisenden Neuregelung verabschiedet, die die Wohnungsbauindustrie erheblich fördern wird. Obwohl sich das Gesetz noch in der parlamentarischen Beratung befindet, sind die neuen Regeln zur degressiven AfA für Neubauten ab dem 1. Oktober 2023 geplant. In diesem Artikel werden wir die Gründe für diese Neuregelung, die wichtigsten Aspekte der Gesetzesänderung und eine Beispielrechnung erläutern, um die Auswirkungen auf Investoren zu verdeutlichen.

Die Gründe für die Neuregelung

Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, im Wohnungsbau aktiv zu werden. Die bereits durchgeführten Maßnahmen, wie die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent und die Einführung einer Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau, haben geholfen, reichen jedoch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen. Die degressive AfA wurde daher eingeführt, um den Wertverzehr von Wohngebäuden besser abzubilden und die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen zu fördern.

Die wesentlichen Inhalte der Neuregelung im Überblick

Die degressive Abschreibung ist ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen vorgesehen. Dabei sind folgende Zeiträume entscheidend:
  • Für den Bau von Wohngebäuden: Der Baubeginn muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen.
  • Für den Kauf von Immobilien: Der Vertrag muss nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Baubeginn vor dem 30.09.2023 erfolgte.
  • Für bereits fertiggestellte Wohnungen: Die Fertigstellung darf nicht vor dem 1. Januar 2023 liegen.
  • Die Wohnung muss bewohnbar sein und ihrem Zweck entsprechen.
  • Bei bereits vermieteten Wohnungen muss der Käufer den mittelbaren Besitz erhalten.
Die Umschreibung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich und kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Beispielrechnung

Um die Vorteile der degressiven AfA zu veranschaulichen, betrachten wir eine Beispielrechnung mit Investitionskosten von 400.000 Euro:
  • Im ersten Jahr können 24.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden (sechs Prozent von 400.000 Euro).
  • Es verbleibt ein Restwert von 376.000 Euro.
  • Im zweiten Jahr beträgt die AfA 22.560 Euro (sechs Prozent von 376.000 Euro).
Diese Beispielrechnung zeigt, wie Investoren von der degressiven AfA profitieren können, indem sie in den ersten Jahren höhere steuerliche Abschreibungen vornehmen und somit ihre Kapitalrendite verbessern.

Fazit

Trotz der anhaltenden parlamentarischen Beratung ist die Einführung der degressiven AfA ab dem 1. Oktober 2023 ein erheblicher Schritt zur Förderung des Wohnungsmarkts in Deutschland. Diese steuerliche Anreizmaßnahme wird dazu beitragen, den Wohnungsbau zu stimulieren und Investitionen in neue Wohngebäude zu unterstützen. Investoren sollten die genauen Bestimmungen und Fristen genau im Auge behalten, um diese vorteilhafte Regelung optimal nutzen zu können.

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