Scheidungsimmobilie

Ratgebersammlung für Ihren Immobilienverkauf im Großraum Braunschweig und Wolfenbüttel

Ratgeber "Immobilie in der Scheidung"

Eine durchdachte Vorbereitung und planerisches Handeln – das sind die wichtigsten Erfolgsgeheimnisse, wenn Sie Ihre Immobilie zu einem optimalen Preis verkaufen wollen. Deshalb haben wir für Sie eine ganze Reihe detaillierter Empfehlungen zusammengestellt, die Sie bei Ihrem Immobilienverkauf oder der Vermietung aktiv unterstützen sollen. Unsere Tipps bieten Ihnen eine praktische Anleitung, worauf Sie besonders achten müssen und wie Sie Kaufinteressenten zu Ihrem Vorteil begegnen sollten. Unsere Ratgeber zeigen wertvolle Profitipps und widmen sich vielen für Sie wichtigen Themen - von der Angebotserstellung bis zum Zahlungseingang.

Immobilien und Grundstücke in der Scheidung

Ihre Immobilie ist der Mittelpunkt Ihres Lebens und ein wesentlicher Teil Ihrer Rente. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Partner getrennte Wege gehen. Bei einer Scheidung scheint alles auseinander zu fallen, aber es gibt noch viele Dinge zu klären und zu bedenken. Denn neben der emotionalen Enttäuschung kommen jede Menge rechtliche und finanzielle Probleme hinzu. Hausbesitzer sollten sorgfältig überlegen, was aus dem Einfamilienhaus oder der Kapitalanlage werden soll. Gerade wenn Sie die Immobilie erst vor wenigen Jahren gekauft haben, sind die steuerlichen Anforderungen nicht zu unterschätzen.

Was wird aus dem Haus und was ist mit dem Kredit?

WAS PASSIERT MIT DEM KREDIT?
Bei der Aufnahme eines Kredits verlangen Banken in der Regel, dass beide Ehegatten für die Rückzahlung aufkommen müssen. Behält einer der Partner das Haus, sollte vorher kalkuliert werden, ob er den Kredit in Zukunft zurückzahlen kann. Auch nach einer Scheidung bleiben beide Parteien haftbar. Denn der Bank ist es egal, welcher Partner danach im Grundbuch verbleibt: Sie lässt nach wie vor beide Kreditnehmer haften. Mit dem Ratgeber "Immobilie in der Scheidung" möchten wir Sie über Ihre Möglichkeiten informieren.

IMMOBILIE VERKAUFEN ODER ABWARTEN?
Gerade wenn Sie die Immobilie erst vor wenigen Jahren gekauft haben, sind die steuerlichen Auflagen nicht zu unterschätzen. Selbst genutzte Immobilien können Sie nur dann steuerfrei verkaufen,
wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen
Jahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Wenn Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie steuerfrei verkaufen möchten, müssen Sie 10 Jahre warten.

ÜBERTRAGUNG DER IMMOBILIE
Möchten Sie oder Ihr Ehepartner wegen der gemeinsamen Kinder weiter im Familienhaus wohnen bleiben, können Sie über eine Übertragung des Immobilieneigentums nachdenken. Die Übertragung der Immobilie muss so erfolgen und gestaltet sein, dass sie ihre Ursache in der Scheidung hat. Das bedeutet: Wird die Übertragung der Immobilie bereits in der Scheidungsfolgenver- einbarung geregelt, greift die gesetzliche Befreiung von der Grunderwerbsteuerpflicht – sonst fällt die Steuer an.

EINER WILL VERKAUFEN, DER ANDERE NICHT

Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch steht. Sind beide Ehepartner eingetragen und besteht keine Einigung über den Verkauf, so kann derjenige, der einen Verkauf anstrebt, nach erfolgter Scheidung im Klageverfahren eine sogenannte Teilungsversteigerung beim Amtsgericht erwirken. Ganz besonders, wenn Sie mit dem Verkaufserlös Schulden decken müssen, steckt in diesem Verfahren aber ein hohes Risiko.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

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