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Eine durchdachte Vorbereitung und planerisches Handeln – das sind die wichtigsten Erfolgsgeheimnisse, wenn Sie Ihre Immobilie zu einem optimalen Preis verkaufen wollen. Deshalb haben wir für Sie eine ganze Reihe detaillierter Empfehlungen zusammengestellt, die Sie bei Ihrem Immobilienverkauf oder der Vermietung aktiv unterstützen sollen. Unsere Tipps bieten Ihnen eine praktische Anleitung, worauf Sie besonders achten müssen und wie Sie Kaufinteressenten zu Ihrem Vorteil begegnen sollten. Unsere Ratgeber zeigen wertvolle Profitipps und widmen sich vielen für Sie wichtigen Themen - von der Angebotserstellung bis zum Zahlungseingang.
Auf dieser Seite können Sie die Ratgeber kostenlos downloaden.
Eine durchdachte Vorbereitung und planerisches Handeln – das sind die wichtigsten Erfolgsgeheimnisse, wenn Sie Ihre Immobilie zu einem optimalen Preis verkaufen wollen. Deshalb haben wir für Sie eine ganze Reihe detaillierter Empfehlungen zusammengestellt, die Sie bei Ihrem Immobilienverkauf oder der Vermietung aktiv unterstützen sollen. Unsere Tipps bieten Ihnen eine praktische Anleitung, worauf Sie besonders achten müssen und wie Sie Kaufinteressenten zu Ihrem Vorteil begegnen sollten. Unsere Ratgeber zeigen wertvolle Profitipps und widmen sich vielen für Sie wichtigen Themen - von der Angebotserstellung bis zum Zahlungseingang.
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Immobilien und Grundstücke in der Scheidung

Was wird aus dem Haus und was ist mit dem Kredit?
Ihre Immobilie ist der Mittelpunkt Ihres Lebens und ein wesentlicher Teil Ihrer Rente. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Partner getrennte Wege gehen. Bei einer Scheidung scheint alles auseinander zu fallen, aber es gibt noch viele Dinge zu klären und zu bedenken. Denn neben der emotionalen Enttäuschung kommen jede Menge rechtliche und finanzielle Probleme hinzu. Hausbesitzer sollten sorgfältig überlegen, was aus dem Einfamilienhaus oder der Kapitalanlage werden soll. Gerade wenn Sie die Immobilie erst vor wenigen Jahren gekauft haben, sind die steuerlichen Anforderungen nicht zu unterschätzen.
WAS PASSIERT MIT DEM KREDIT?
Bei der Aufnahme eines Kredits verlangen Banken in der Regel, dass beide Ehegatten für die Rückzahlung aufkommen müssen. Behält einer der Partner das Haus, sollte vorher kalkuliert werden, ob er den Kredit in Zukunft zurückzahlen kann. Auch nach einer Scheidung bleiben beide Parteien haftbar. Denn der Bank ist es egal, welcher Partner danach im Grundbuch verbleibt: Sie lässt nach wie vor beide Kreditnehmer haften. Mit dem Ratgeber "Immobilie in der Scheidung" möchten wir Sie über Ihre Möglichkeiten informieren.
WAS PASSIERT MIT DEM KREDIT?
Bei der Aufnahme eines Kredits verlangen Banken in der Regel, dass beide Ehegatten für die Rückzahlung aufkommen müssen. Behält einer der Partner das Haus, sollte vorher kalkuliert werden, ob er den Kredit in Zukunft zurückzahlen kann. Auch nach einer Scheidung bleiben beide Parteien haftbar. Denn der Bank ist es egal, welcher Partner danach im Grundbuch verbleibt: Sie lässt nach wie vor beide Kreditnehmer haften. Mit dem Ratgeber "Immobilie in der Scheidung" möchten wir Sie über Ihre Möglichkeiten informieren.
Immobilie vererben oder Schenkung zu Lebzeiten?
Wohnrecht oder Nießbrauch
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten. Auch wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können, sollten Sie jetzt Vorsorge treffen.
STEUERFREIHEIT FÜR EHEPARTNER
Nicht jeder, der eine Immobilie erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Verkauft oder vermietet er oder sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit, wird Erbschaftssteuer fällig.
STEUERFREIHEIT FÜR KINDER
Auch Kinder oder Enkelkinder, die als Erben benannt sind, kommen in den Genuss der Steuerbefreiung, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ist Ihr Haus größer, muss der Verkehrswert der restlichen Fläche versteuert werden. Unser Ratgeber "Immobilie in der Erbschaft" zeigt Ihnen einige Hilfestellungen auf.
STEUERFREIHEIT FÜR EHEPARTNER
Nicht jeder, der eine Immobilie erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Verkauft oder vermietet er oder sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit, wird Erbschaftssteuer fällig.
STEUERFREIHEIT FÜR KINDER
Auch Kinder oder Enkelkinder, die als Erben benannt sind, kommen in den Genuss der Steuerbefreiung, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ist Ihr Haus größer, muss der Verkehrswert der restlichen Fläche versteuert werden. Unser Ratgeber "Immobilie in der Erbschaft" zeigt Ihnen einige Hilfestellungen auf.
Privater Immobilienverkauf
Das müssen Sie beachten
Von der Preisfindung bis zur Schlüsselübergabe erfolgreich zum Top-Preis verkaufen.
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Der richtige Immobilienpreis
Erfolgreich verkaufen
Wie Sie den richtigen Preis ermitteln.
So verkaufen Sie Ihre Immobilie erfolgreich.
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Immobilie in der Erbschaft
Wohnrecht oder Nießbrauch?
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Sorgen Sie frühzeitig vor.
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Immobilie in der Scheidung
Was wird aus dem Haus?
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Besichtigung vereinbaren, vorbereiten und durchführen
Der Umgang mit Kaufinteressenten
Als Verkäufer werden Sie viele Gespräche führen – mit einer ganzen Reihe von Anrufern. Versuchen Sie bereits am Telefon, einige Informationen zu erhalten. Fragen Sie erst nach Name, Adresse und Telefonnummer, bevor Sie Ihre Adresse preisgeben. So können Sie beispielsweise im Telefonbuch oder über das Internet kontrollieren, ob der Anrufer korrekte Angaben macht. Stellen Sie ruhig auch persönliche Fragen, um den Anrufer kennen zu lernen und darüber hinaus ein Gefühl dafür zu bekommen, ob der Kontakt aussichtsreich ist. Fragen Sie ihn zum Beispiel, nach welcher Art von Objekt er sucht und für welche Nutzung seine Wunschimmobilie geeignet sein muss.
DER UMGANG MIT INTERESSENTEN
Der erste Besichtigungstermin mit einem Kaufinteressenten ist eine Herausforderung. Denn wer keine Erfahrung hat, welcher Ton und welches Verhalten in dieser Situation angebracht ist, wird schnell unsicher und nervös. Versuchen Sie auf keinen Fall, Ihre Immobilie anzupreisen! Der Kaufinteressent wird sich bedrängt fühlen!
DER UMGANG MIT INTERESSENTEN
Der erste Besichtigungstermin mit einem Kaufinteressenten ist eine Herausforderung. Denn wer keine Erfahrung hat, welcher Ton und welches Verhalten in dieser Situation angebracht ist, wird schnell unsicher und nervös. Versuchen Sie auf keinen Fall, Ihre Immobilie anzupreisen! Der Kaufinteressent wird sich bedrängt fühlen!
Halten Sie sich einfach im Hintergrund und beantworten Sie alle Fragen vollständig und korrekt, aber erzählen Sie nicht zu viel darüber hinaus. Geben Sie keine persönlichen Erlebnisse zum Besten (z. B. wie Sie vor zehn Jahren mit Ihrer Frau die Fliesen ausgesucht haben). Der Interessent möchte sich sein eigenes Bild machen.
UNTERLAGEN
In der Regel werden Sie für den ersten Termin nicht viele Unterlagen benötigen. Trotzdem sollten Sie gut vorbereitet sein, um bei starkem Interesse gleich alles zur Hand zu haben. Geben Sie den Kaufinteressenten auf jeden Fall ein aussagekräftiges Exposé mit auf den Weg. Weitere Unterlagen zu ihrer Immobilie sollten Sie erst dann aushändigen, wenn eine tatsächliche Kaufabsicht besteht und die Verhandlungen schon weiter fortgeschritten sind. Damit Sie sich optimal vorbereiten und dann durch Ruhe und Besonnenheit glänzen, haben wir für Sie wertvolle Tipps zusammengestellt.
UNTERLAGEN
In der Regel werden Sie für den ersten Termin nicht viele Unterlagen benötigen. Trotzdem sollten Sie gut vorbereitet sein, um bei starkem Interesse gleich alles zur Hand zu haben. Geben Sie den Kaufinteressenten auf jeden Fall ein aussagekräftiges Exposé mit auf den Weg. Weitere Unterlagen zu ihrer Immobilie sollten Sie erst dann aushändigen, wenn eine tatsächliche Kaufabsicht besteht und die Verhandlungen schon weiter fortgeschritten sind. Damit Sie sich optimal vorbereiten und dann durch Ruhe und Besonnenheit glänzen, haben wir für Sie wertvolle Tipps zusammengestellt.
Verkaufsgespräche und Preisverhandlungen führen
Schärfen Sie Ihr Verhandlungsgeschick
Wenn sich ein Interessent für den Kauf Ihrer Immobilie entscheidet, heißt das nicht, dass er damit automatisch Ihre finanziellen Vorstellungen akzeptiert. Jetzt beginnt der nervlich belastende Teil: die Verhandlungsphase. Um hier als Verkäufer eine starke Ausgangsposition zu haben, sollten Sie sich gut auf die Verhandlungen vorbereiten. Es ist wichtig, dass Sie sich über den lokalen Immobilienmarkt informiert haben und dadurch begründen können, warum die von Ihnen geforderte Summe berechtigt ist. Was Sie brauchen, ist eine gute Übersicht über die in der letzten Zeit erzielten Preise sowie über das aktuelle Angebot am Markt.
ÜBERGABEZEITPUNKT
Legen Sie gleich am Anfang des Verkaufsprozesses für sich selbst fest, zu welchem Zeitpunkt Sie ihre Immobilie einem Käufer frühestens überlassen können. Unterschätzen Sie nicht die Zeit, die Sie benötigen, um selbst in einen neuen Haushalt umzuziehen. Vielleicht müssen Sie ihr zukünftiges Zuhause noch renovieren oder Sie sind gar selbst noch auf der Suche nach einer neuen Immobilie. Kalkulieren Sie hier lieber großzügig – gehen Sie auf Nummer sicher. Denn der von ihnen zugesagte Übergabetermin wird im Kaufvertrag verankert und ist bindend!
ÜBERGABEZEITPUNKT
Legen Sie gleich am Anfang des Verkaufsprozesses für sich selbst fest, zu welchem Zeitpunkt Sie ihre Immobilie einem Käufer frühestens überlassen können. Unterschätzen Sie nicht die Zeit, die Sie benötigen, um selbst in einen neuen Haushalt umzuziehen. Vielleicht müssen Sie ihr zukünftiges Zuhause noch renovieren oder Sie sind gar selbst noch auf der Suche nach einer neuen Immobilie. Kalkulieren Sie hier lieber großzügig – gehen Sie auf Nummer sicher. Denn der von ihnen zugesagte Übergabetermin wird im Kaufvertrag verankert und ist bindend!

ZAHLUNGSTERMIN
Wahrscheinlich muss der Käufer erst noch seine Wohnung kündigen oder eine eigene Immobilie verkaufen. Das geht oft mit einer finanziellen Doppelbelastung einher. Vor diesem Hintergrund können Sie als Verkäufer anbieten, den Zahlungstermin nach hinten zu verschieben. Wenn ihre Immobilie bereits leer steht, rechnen Sie aber genau aus, welche Kosten dadurch auf Sie zukommen und ob sich ein solches Angebot für Sie rechnet. aber auch hier gilt: Wird erst später bezahlt, kann auch die Immobilie erst später überlassen werden.
Wichtig: die Übergabe einer Immobilie geschieht in zwei Schritten. In einem ersten Termin, der Abnahme, versichert sich der Käufer, dass die Räumung erfolgt ist und sich der Zustand nicht verschlechtert hat. Erst dann ist die Zahlung fällig. Übergeben Sie die Schlüssel erst nach Zahlungseingang bei einem zweiten Termin, der eigentlichen Übergabe. Unsere Ratgeber zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen. Lesen Sie die kostenlosen Ratgeber sorgfältig durch – es geht um viel Geld!
Wahrscheinlich muss der Käufer erst noch seine Wohnung kündigen oder eine eigene Immobilie verkaufen. Das geht oft mit einer finanziellen Doppelbelastung einher. Vor diesem Hintergrund können Sie als Verkäufer anbieten, den Zahlungstermin nach hinten zu verschieben. Wenn ihre Immobilie bereits leer steht, rechnen Sie aber genau aus, welche Kosten dadurch auf Sie zukommen und ob sich ein solches Angebot für Sie rechnet. aber auch hier gilt: Wird erst später bezahlt, kann auch die Immobilie erst später überlassen werden.
Wichtig: die Übergabe einer Immobilie geschieht in zwei Schritten. In einem ersten Termin, der Abnahme, versichert sich der Käufer, dass die Räumung erfolgt ist und sich der Zustand nicht verschlechtert hat. Erst dann ist die Zahlung fällig. Übergeben Sie die Schlüssel erst nach Zahlungseingang bei einem zweiten Termin, der eigentlichen Übergabe. Unsere Ratgeber zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen. Lesen Sie die kostenlosen Ratgeber sorgfältig durch – es geht um viel Geld!
Energetische Sanierung
Wann ist eine energetische Sanierung eigentlich Pflicht?
Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll und welche können Sie sogar selbst umsetzen? Wir beantworten diese Fragen und zeigen Ihnen, welche Alternativen es zur klassischen Sanierung gibt.
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Wohnen im Alter
So machen Sie Ihre Immobilie fit fürs Alter
Sie möchten Ihre Immobilie altersgerecht gestalten und auf die Zukunft vorbereiten? Unser kostenloser Ratgeber "Wohnen im Alter" bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Tipps, um Ihre Immobilie optimal anzupassen.
Zum E-BookSie möchten Ihre Immobilie altersgerecht gestalten und auf die Zukunft vorbereiten? Unser kostenloser Ratgeber "Wohnen im Alter" bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Tipps, um Ihre Immobilie optimal anzupassen.
Eine Immobilie sanieren
Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie
Sie möchten den Wohnkomfort Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig den Wert optimieren? Erfahren Sie, welche Förderungen möglich sind und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.
Zum E-BookSie möchten den Wohnkomfort Ihrer Immobilie steigern und gleichzeitig den Wert optimieren? Erfahren Sie, welche Förderungen möglich sind und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.
Die Immobilienwelt
Wie ein Makler arbeitet und was er kostet
Wir erklären Ihnen, welche Haftungspflichten ein Makler hat und was Sie zum Verkauf Ihrer Immobilie benötigen. Zudem erhalten Sie Informationen über die notwendigen Behördengänge, die Prozesse bis zum Vertragsabschluss und die Rolle des Notars.
Zum E-BookWir erklären Ihnen, welche Haftungspflichten ein Makler hat und was Sie zum Verkauf Ihrer Immobilie benötigen. Zudem erhalten Sie Informationen über die notwendigen Behördengänge, die Prozesse bis zum Vertragsabschluss und die Rolle des Notars.
Vertragsgestaltung beim Immobilienverkauf
Besprechen Sie rechtzeitig alle Details
Bei Immobiliengeschäften schreibt der Gesetzgeber vor, dass für den Vertragsabschluss ein Notariat hinzugezogen wird, das den Wechsel des Eigentümers beurkundet. Aus gutem Grund! Sowohl die Vertragsgestaltung, als auch die Abwicklung des in ihm geregelten Prozesses des Eigentumsübergangs sind hoch komplex.
Die Vorschrift, dass ein regulärer Immobilienverkauf beim Notar beurkundet werden muss, gibt Ihnen eine große Sicherheit. Formelle Fehler sind dadurch nahezu ausgeschlossen. Der Notar ist zudem ein neutraler Berater, der die Pflicht hat, Ihnen den Vertrag und seine juristischen Klauseln in einem allgemein verständlichen Deutsch zu erklären. Auch um die Abwicklung der einzelnen behördlichen Schritte, das Einholen von Negativzeugnissen, den Eintrag einer Auflassungsvormerkung sowie die Umtragung des Eigentums im Grundbuch kümmert sich das Notariat. Es wird zudem den Käufer zur Zahlung auffordern, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Um diese Aufgaben müssen Sie sich also nicht kümmern.
Die Vorschrift, dass ein regulärer Immobilienverkauf beim Notar beurkundet werden muss, gibt Ihnen eine große Sicherheit. Formelle Fehler sind dadurch nahezu ausgeschlossen. Der Notar ist zudem ein neutraler Berater, der die Pflicht hat, Ihnen den Vertrag und seine juristischen Klauseln in einem allgemein verständlichen Deutsch zu erklären. Auch um die Abwicklung der einzelnen behördlichen Schritte, das Einholen von Negativzeugnissen, den Eintrag einer Auflassungsvormerkung sowie die Umtragung des Eigentums im Grundbuch kümmert sich das Notariat. Es wird zudem den Käufer zur Zahlung auffordern, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Um diese Aufgaben müssen Sie sich also nicht kümmern.
INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN
Neben den üblichen, rechtlich nötigen und standardisierten Abschnitten eines Kaufvertrags können individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer getroffen werden. Dies betrifft vor allem die Themen Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Anzahlungen, mitverkauftes Inventar, vom Verkäufer zu erbringende Leistungen sowie alle anderen besonderen Absprachen, die während der Verhandlung getroffen wurden. Alle getroffenen Vereinbarungen werden vom Notar zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft, bevor er sie in den Vertragsentwurf aufnimmt.
ANZAHLUNGEN
Werden Zahlungstermin und Übergabe der Immobilie vereinbart, kommt oft das Thema Anzahlung auf die Tagesordnung. Seien Sie hier vorsichtig! Es ist zu Ihrem Vorteil, wenn Sie eine Anzahlung aushandeln können, ohne dass der Käufer Ihre Immobilie im Gegenzug erhält. Diese Methode ist denkbar, wenn Sie dem Wunsch des Käufers nachkommen, den Gesamtzahlungstermin zu verschieben oder einem erheblichen Preisnachlass zustimmen. Wenn ein Käufer darauf besteht, nach einer Anzahlung mit Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zu beginnen, gehen Sie mit Vorsicht vor. Aus Käufersicht ist das nachvollziehbar, birgt aber einige Risiken. Wenn Sie ein solches Verfahren einleiten, müssen Sie die durchzuführenden Maßnahmen in jedem Fall vertraglich dokumentieren. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Anzahlung ausreicht, um den Verlust zu decken, der Ihnen bei einer Rückabwicklung des Kaufs entsteht.
TIPP: Vereinbarungen, die dem Käufer noch vor der vollständigen Bezahlung eine Nutzung der Immobilie ermöglichen, bergen hohe Risiken. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Experten (z. b. ihrem Notar) über die Tragweite beraten. Grundsätzlich gilt: entsprechende Regelungen müssen im Kaufvertrag dokumentiert sein. Sonst droht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
Damit Sie sich bereits frühzeitig ein Bild von den Aufgaben des Notars machen können und wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie diese Broschüre zusammengestellt.
Neben den üblichen, rechtlich nötigen und standardisierten Abschnitten eines Kaufvertrags können individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer getroffen werden. Dies betrifft vor allem die Themen Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Anzahlungen, mitverkauftes Inventar, vom Verkäufer zu erbringende Leistungen sowie alle anderen besonderen Absprachen, die während der Verhandlung getroffen wurden. Alle getroffenen Vereinbarungen werden vom Notar zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft, bevor er sie in den Vertragsentwurf aufnimmt.
ANZAHLUNGEN
Werden Zahlungstermin und Übergabe der Immobilie vereinbart, kommt oft das Thema Anzahlung auf die Tagesordnung. Seien Sie hier vorsichtig! Es ist zu Ihrem Vorteil, wenn Sie eine Anzahlung aushandeln können, ohne dass der Käufer Ihre Immobilie im Gegenzug erhält. Diese Methode ist denkbar, wenn Sie dem Wunsch des Käufers nachkommen, den Gesamtzahlungstermin zu verschieben oder einem erheblichen Preisnachlass zustimmen. Wenn ein Käufer darauf besteht, nach einer Anzahlung mit Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zu beginnen, gehen Sie mit Vorsicht vor. Aus Käufersicht ist das nachvollziehbar, birgt aber einige Risiken. Wenn Sie ein solches Verfahren einleiten, müssen Sie die durchzuführenden Maßnahmen in jedem Fall vertraglich dokumentieren. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Anzahlung ausreicht, um den Verlust zu decken, der Ihnen bei einer Rückabwicklung des Kaufs entsteht.
TIPP: Vereinbarungen, die dem Käufer noch vor der vollständigen Bezahlung eine Nutzung der Immobilie ermöglichen, bergen hohe Risiken. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Experten (z. b. ihrem Notar) über die Tragweite beraten. Grundsätzlich gilt: entsprechende Regelungen müssen im Kaufvertrag dokumentiert sein. Sonst droht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
Damit Sie sich bereits frühzeitig ein Bild von den Aufgaben des Notars machen können und wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie diese Broschüre zusammengestellt.
Immobilienfinanzierung
Erlös sicher auf Ihrem Konto
Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, finanzielle Fragen offen und möglichst frühzeitig zu klären. Denn es geht um sehr viel Geld. Als Profi für Immobiliengeschäfte können wir Ihnen bestätigen, dass seriöse Kaufinteressenten unter anderem an der Zustimmung zu erkennen sind, Ihnen die Finanzierung auch von der Bank offiziell bestätigen zu lassen.
NICHT OHNE FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG
Fragen Sie den Käufer ohne Scheu, ob er bereits mit Banken gesprochen hat, lassen Sie sich deren Zusage und eventuell auch das Eigenkapital belegen, bevor Sie anderen Interessenten absagen. Immobiliengeschäfte, bei denen der Käufer den Preis mit einem Scheck oder gar in bar bezahlt, sind die absolute Ausnahme. Wechselt ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück den Besitzer, ist im Regelfall eine Bank als Kreditgeber involviert. Sei es, weil das Verkaufsobjekt noch mit einer Hypothek belastet ist oder – der häufigere Fall – der neue Eigentümer den Kauf über ein Geldinstitut finanziert. Tipp: Vereinbaren Sie die Grundschuldbestellung direkt im Anschluss an die notarielle Beurkundung des Kaufs vorzunehmen. Damit Sie wissen, wie die finanzielle Verkaufsabwicklung im Detail abläuft, haben wir für Sie die entsprechenden Informationenzusammengestellt.
Zum TippNICHT OHNE FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG
Fragen Sie den Käufer ohne Scheu, ob er bereits mit Banken gesprochen hat, lassen Sie sich deren Zusage und eventuell auch das Eigenkapital belegen, bevor Sie anderen Interessenten absagen. Immobiliengeschäfte, bei denen der Käufer den Preis mit einem Scheck oder gar in bar bezahlt, sind die absolute Ausnahme. Wechselt ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück den Besitzer, ist im Regelfall eine Bank als Kreditgeber involviert. Sei es, weil das Verkaufsobjekt noch mit einer Hypothek belastet ist oder – der häufigere Fall – der neue Eigentümer den Kauf über ein Geldinstitut finanziert. Tipp: Vereinbaren Sie die Grundschuldbestellung direkt im Anschluss an die notarielle Beurkundung des Kaufs vorzunehmen. Damit Sie wissen, wie die finanzielle Verkaufsabwicklung im Detail abläuft, haben wir für Sie die entsprechenden Informationenzusammengestellt.












