CO2-Steuer: Diese gilt für Mieter und Vermieter seit 2024
Folgen für Vermieter in Braunschweig
Update zur CO2-Steuer Feb. 2025
Ab dem Jahr 2027 ist eine bedeutende Änderung vorgesehen: Die nationale CO₂-Bepreisung soll in das neue europäische Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme (ETS 2) überführt werden. Dieses marktbasierte System wird die Anzahl der verfügbaren Emissionszertifikate begrenzen, wodurch sich der CO₂-Preis durch Angebot und Nachfrage am Markt bildet. Es wird erwartet, dass diese Marktmechanismen zu steigenden CO₂-Preisen führen könnten, was insbesondere für Haushalte mit energetisch ineffizienten Gebäuden und für Nutzer fossiler Brennstoffe erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.
Steigende CO-Preise: Auswirkungen auf Haushalte
Die Einführung des europäischen Emissionshandelssystems für die Sektoren Verkehr und Gebäude (ETS 2) ab 2027 wird voraussichtlich zu erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Heizkosten in Deutschland führen. Der genaue Anstieg hängt maßgeblich vom zukünftigen CO₂-Preis ab, der sich durch Angebot und Nachfrage am Markt bildet.
Prognosen für den CO₂-Preis:
In einem Szenario mit hohen Emissionen könnte der CO₂-Preis bis 2030 auf etwa 259,4 € pro Tonne CO₂-Äquivalent ansteigen, mit folgenden Zwischenwerten:
Auch die Heizkosten würden durch steigende CO₂-Preise deutlich zunehmen. Bei einem CO₂-Preis von 275 € pro Tonne CO₂ könnten die jährlichen Mehrkosten für ein Einfamilienhaus mit Gasheizung bei einem Verbrauch von 20.000 kWh bei etwa 1.187 € liegen. Für eine Ölheizung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern würden die zusätzlichen Kosten bei rund 1.752 € pro Jahr liegen.
Prognosen für den CO₂-Preis:
In einem Szenario mit hohen Emissionen könnte der CO₂-Preis bis 2030 auf etwa 259,4 € pro Tonne CO₂-Äquivalent ansteigen, mit folgenden Zwischenwerten:
- 2027: 73,7 €
- 2028: 83 €
- 2029: 217,9 €
Auch die Heizkosten würden durch steigende CO₂-Preise deutlich zunehmen. Bei einem CO₂-Preis von 275 € pro Tonne CO₂ könnten die jährlichen Mehrkosten für ein Einfamilienhaus mit Gasheizung bei einem Verbrauch von 20.000 kWh bei etwa 1.187 € liegen. Für eine Ölheizung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern würden die zusätzlichen Kosten bei rund 1.752 € pro Jahr liegen.
Update zur CO2-Steuer
Erhöhung der CO2-Steuer seit 01.01.2024
Im Jahr 2021 wurde eine nationale CO₂-Bepreisung insbesondere für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas eingeführt, beginnend mit einem Satz von 25 Euro pro Tonne. Ab Januar 2024 wird dieser Betrag von derzeit 30 Euro auf 45 Euro angehoben. Für das Jahr 2025 ist geplant, dass der Satz auf 55 Euro pro Tonne ansteigt, und darüber hinaus wird ein weiterer Anstieg erwartet.
Im Jahr 2021 wurde eine nationale CO₂-Bepreisung insbesondere für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas eingeführt, beginnend mit einem Satz von 25 Euro pro Tonne. Ab Januar 2024 wird dieser Betrag von derzeit 30 Euro auf 45 Euro angehoben. Für das Jahr 2025 ist geplant, dass der Satz auf 55 Euro pro Tonne ansteigt, und darüber hinaus wird ein weiterer Anstieg erwartet.
CO2-Steuer: Das kommt auf Mieter und Vermieter zu
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Ab Januar 2023 müssen Mieter und Vermieter eine CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und Fernwärme zahlen. Das neue Stufenmodell legt fest, wer wie viel bezahlen muss. Die Kostenbeteiligung soll Mieter entlasten und Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen. Die Abgabe soll klimafreundliches Verhalten fördern und zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Seit dem 1. Januar 2023 wird ein Zehn-Stufen-Modell verwendet, um die CO2-Kosten basierend auf dem Energiestatus der Immobilie zwischen Mietern und Vermietern zu verteilen.
Kostenverteilung für Mieter und Vermieter
Bei Immobilien mit besonders schlechter Energiebilanz müssen Vermieter 95 % CO2-Steuer zahlen, Mieter nur 5 %.
Je besser die Energiebilanz des Hauses ist, desto weniger zahlt der Vermieter. Diese Steuer wird von Jahr zu Jahr angehoben bis auf 17,4 Cent je Liter Heizöl und/oder 1,3 Cent je kWh Erdgas. Das bedeutet 30 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß bis 2023. Die Erhöhung bis 2025 wird schrittweise auf 55 Euro pro Tonne durchgeführt. Für sehr emissionsarme Gebäude sind keine Vermieterzahlungen mehr erforderlich. Bei objego.de können Sie einen CO2-Schnellrechner herunterladen, um die Preisaufteilung für CO2-Emissionen selbst berechnen zu können.
Je besser die Energiebilanz des Hauses ist, desto weniger zahlt der Vermieter. Diese Steuer wird von Jahr zu Jahr angehoben bis auf 17,4 Cent je Liter Heizöl und/oder 1,3 Cent je kWh Erdgas. Das bedeutet 30 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß bis 2023. Die Erhöhung bis 2025 wird schrittweise auf 55 Euro pro Tonne durchgeführt. Für sehr emissionsarme Gebäude sind keine Vermieterzahlungen mehr erforderlich. Bei objego.de können Sie einen CO2-Schnellrechner herunterladen, um die Preisaufteilung für CO2-Emissionen selbst berechnen zu können.
Keine CO2-Steuer bei Denkmalgebäuden
Ausnahmen gibt es für Vermieter von denkmalgeschützten Gebäuden oder Milieuschutzgebieten. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) auch für denkmalgeschützte Gebäude. Allerdings können Besitzer von Denkmalgebäuden bei der Umsetzung des GEG von den Auflagen abweichen dürfen, wenn:
- Die Anforderungen dazu führen würden, dass die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird.
- Der Aufwand unverhältnismäßig hoch wäre.
CO2-Preise - Auswirkungen auf den Immobilienwert
Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 ist ein klar formuliertes politisches Ziel. Bestandsimmobilien, die auf dem Klimapfad bis 2050 zu weit von den geforderten Energiewerten abweichen, werden zukünftig voraussichtlich nur entsprechend abgezinst zu verkaufen sein. Das bedeutet: Immobilienportfolios sollten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten optimiert werden. Die angestrebte Klimaneutralität von Gebäuden wird den Wert von Bestandsimmobilien deutlich verändern. Ob sich der Kauf einer Immobilie oder die Investition in eine Bestandsimmobilie auszahlt, hängt auch von den klimaschutzrelevanten Rahmenbedingungen ab, die künftige Regierungen schaffen werden.
Die wichtigsten Neuerungen 2024 für Immobilieneigentümer
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