RATGEBER IMMOBILIE IN DER ERBSCHAFT
SORGEN SIE FRÜHZEITIG VOR. IHRE ERBEN WERDEN ES IHNEN DANKEN
Immobilie in der Erbschaft
Wohnrecht, Nießbrauch oder Schenkung zu Lebzeiten?
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten. Nicht selten zerreißen durch Erbschaftsstreitigkeiten unter den Nachkommen alle Bande. Auch wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können, sollten Sie jetzt Vorsorge treffen.
Download Immobilie vererben oder Schenkung zu Lebzeiten

Wohnrecht oder Nießbrauch
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten. Auch wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können, sollten Sie jetzt Vorsorge treffen.
Inhaltsverzeichnis Ratgeber Erbimmobilie
Wohnrecht oder Nießbrauch
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage...
Schenkung bereits zu Lebzeiten
Hier kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Es sollten dabei aber die gesetzlichen Freibeträge beachtet werden, die alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft...
Steuerfreiheit für Ehepartner oder Kinder
Nicht jeder, der eine Immobilie erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen...
Steuerklassen und Freibeträge
Je enger Ihre Erben mit Ihnen verwandt sind, desto niedriger fällt der Steuersatz der Erbschaftssteuer aus. Je höher die Erbmasse, desto höher die...
Vorbereitet auf die Immobilienbewertung des Finanzamtes
Führen Sie Ihre eigene Immobilienbewertung durch
Der richtige Verkehrswert ist ein Thema von höchster Wichtigkeit! Das Finanzamt legt bei Erbimmobilien häufig einen Verkehrswert fest, der zu hoch ausfällt. Zur Ermittlung des Verkehrswerts setzt es nämlich keinen Vor- Ort-Termin an, um die Immobilie genau zu begutachten. Es orientiert sich lediglich an allgemeinen Durchschnittswerten. Das kann für Ihre Erben gut oder schlecht sein. Möchten Sie Ihr Haus jetzt schon übertragen, dann empfehlen wir Ihnen, eine fundierte Bewertung vor Ort vornehmen zu lassen. Diese können Sie dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
Sie wünschen eine persönliche Vor-Ort-Wertermittlung für Ihre Immobilie?
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und exzellenten Ortskenntnis. Wir unterstützen Sie als Immobilieneigentümer bei der Verkaufspreisermittlung für Ihre Immobilie im Großraum Braunschweig und Wolfenbüttel? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Der Lokaltermin sowie die Bewertung Ihrer Immobilie sind kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Bitte füllen Sie das folgende Formular möglichst vollständig aus. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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