IMMOBILIE GEERBT – WAS IST JETZT ZU TUN?


RATGEBER FÜR ERBEN UND ERBENGEMEINSCHAFTEN IN BRAUNSCHWEIG

Immobilie geerbt: behalten, vermieten oder verkaufen?

Eine Immobilie zu erben bedeutet häufig, innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen zu müssen. Neben persönlichen und familiären Fragen geht es um den Zustand der Immobilie, ihren tatsächlichen Wert, laufende Kosten und die Frage, wie es mit Haus oder Wohnung weitergehen soll.

Besonders bei einer Erbengemeinschaft können unterschiedliche Vorstellungen hinzukommen. Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Und welcher Immobilienwert kann einer gemeinsamen Entscheidung zugrunde gelegt werden?

Adner & Partner Immobilien unterstützt Erben und Erbengemeinschaften im Großraum Braunschweig dabei, die Immobilie zunächst sachlich einzuordnen und den passenden weiteren Weg zu bestimmen.

WAS MÖCHTEN SIE MIT DER GEERBTEN IMMOBILIE TUN?

BEHALTEN

Eigennutzung und laufende Kosten prüfen

VERMIETEN

Zustand, erzielbare Miete und Aufwand einordnen

VERKAUFEN

Immobilienwert, Unterlagen und Verkaufsweg klären

NOCH UNKLAR

Erst Wert und Ausgangslage feststellen

ERSTE SCHRITTE NACH DER ERBSCHAFT

Was nach einer Immobilienerbschaft zuerst geklärt werden sollte

Bevor Sie über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entscheiden, sollten die rechtliche Situation, der Zustand der Immobilie und ihr realistischer Wert geklärt sein. Bei einer Erbengemeinschaft kommt hinzu, dass wesentliche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.

Eine klare Reihenfolge hilft, vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden und eine gemeinsame Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen.

1. Eigentumsverhältnisse klären

  • Wer hat die Immobilie geerbt, wer ist verfügungsberechtigt und welche Personen müssen an weiteren Entscheidungen beteiligt werden?

2. Unterlagen zusammenstellen

  • Grundbuch, Bauunterlagen, Energieausweis und weitere Unterlagen zusammentragen, um die Ausgangslage der Immobilie einzuordnen.

3. Immobilienwert feststellen

  • Einen nachvollziehbaren Immobilienwert ermitteln, der als sachliche Grundlage für Verkauf, Vermietung oder Übernahme dienen kann.

4. Gemeinsamen Weg festlegen

  • Bei mehreren Erben unterschiedliche Interessen abstimmen und gemeinsam festlegen, wie mit der geerbten Immobilie weiter verfahren werden soll.

ERBENGEMEINSCHAFT

Immobilie in einer Erbengemeinschaft

Gehört eine Immobilie mehreren Erben, können Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung nicht allein getroffen werden. Unterschiedliche Vorstellungen über den Wert und die weitere Nutzung der Immobilie erschweren häufig eine gemeinsame Entscheidung.

Deshalb sollte zunächst eine belastbare gemeinsame Grundlage geschaffen werden: Wie ist die Immobilie einzuschätzen, welcher Wert ist realistisch und welche Möglichkeiten bestehen für die Erbengemeinschaft?

Adner & Partner Immobilien hat bereits Erbengemeinschaften mit komplexen Eigentums- und Entscheidungssituationen begleitet. Auch wenn die Beteiligten nicht vor Ort leben, kann ein Immobilienverkauf strukturiert vorbereitet und durchgeführt werden.

IMMOBILIENERBSCHAFT VORAUSSCHAUEND REGELN

Wohnrecht, Nießbrauch oder Schenkung zu Lebzeiten?

Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung des eigenen Nachlasses. Dennoch kann es sinnvoll sein, frühzeitig festzulegen, was später mit einer Immobilie geschehen soll.

Wohnrecht, Nießbrauch oder eine Schenkung zu Lebzeiten bieten unterschiedliche Möglichkeiten, Eigentum zu übertragen und gleichzeitig die eigene Absicherung zu berücksichtigen.

Wer frühzeitig plant, kann außerdem berücksichtigen, welche steuerlichen Folgen eine spätere Übertragung haben kann und ob die Immobilie innerhalb der Familie erhalten werden soll.

WOHNRECHT UND NIESSBRAUCH

Wohnrecht oder Nießbrauch – wo liegt der Unterschied?

Wer eine Immobilie bereits zu Lebzeiten überträgt, kann sich Rechte an der weiteren Nutzung vorbehalten. Zwei häufige Möglichkeiten sind Wohnrecht und Nießbrauch.

Wohnrecht

Ein Wohnrecht berechtigt dazu, eine Immobilie oder einen festgelegten Teil davon weiterhin selbst zu bewohnen. Es kann beispielsweise lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

Dabei sollte auch geregelt werden, wer künftig laufende Kosten sowie regelmäßig oder außergewöhnlich anfallende Aufwendungen trägt.

Nießbrauch

Der Nießbrauch geht über ein reines Wohnrecht hinaus. Der Berechtigte kann die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern grundsätzlich auch wirtschaftliche Erträge daraus ziehen, beispielsweise durch Vermietung.

Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn die Immobilie später nicht mehr selbst bewohnt wird und Mieteinnahmen zur Finanzierung anderer Lebenshaltungskosten beitragen sollen.

IMMOBILIE VERERBEN ODER SCHENKUNG ZU LEBZEITEN

Immobilie zu Lebzeiten verschenken

Eine Immobilie muss nicht erst im Erbfall auf die nächste Generation übergehen. Eigentum kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden.

Eine solche Schenkung ermöglicht es, die spätere Vermögensnachfolge frühzeitig zu gestalten. Dabei können beispielsweise Wohnrecht oder Nießbrauch mit der Übertragung verbunden werden.

Steuerliche Freibeträge können bei der Gestaltung ebenfalls eine Rolle spielen. Da sich aus einer Immobilienübertragung erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen ergeben können, sollte die konkrete Gestaltung mit einem Notar und gegebenenfalls einem Steuerberater abgestimmt werden.

STEUERFREIHEIT DES FAMILIENHEIMS

Wann kann ein geerbtes Familienheim steuerfrei bleiben?

Für selbst genutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen besondere erbschaftsteuerliche Regelungen gelten.

Bei Ehe- oder Lebenspartnern sowie bei Kindern können unter anderem die bisherige Nutzung als Familienheim, die weitere Selbstnutzung und gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Für Kinder bestehen darüber hinaus besondere Voraussetzungen hinsichtlich der Wohnfläche.

Da die steuerliche Behandlung vom konkreten Einzelfall abhängt, sollte vor einer Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung steuerlicher Rat eingeholt werden.

STEUERKLASSEN UND FREIBETRÄGE

Erbschaftsteuer: Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert sind entscheidend

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, dem Wert des gesamten Erwerbs und den jeweils geltenden persönlichen Freibeträgen ab.

Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Enkel sowie andere Erben werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Deshalb kann derselbe Immobilienwert je nach Erbe zu sehr unterschiedlichen steuerlichen Folgen führen.

Der Immobilienwert wird damit besonders wichtig

Bei einer geerbten Immobilie geht es deshalb nicht nur um die Frage, welchen Preis sie bei einem Verkauf erzielen könnte. Der Immobilienwert kann auch im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Erbes relevant werden.

Hinweis: Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

IMMOBILIENBEWERTUNG BEI EINER ERBSCHAFT

Welchen Wert hat die geerbte Immobilie?

Eine belastbare Entscheidung beginnt mit dem Immobilienwert.

Ob Sie die Immobilie behalten, vermieten, innerhalb der Familie übernehmen oder verkaufen möchten: Eine nachvollziehbare Einschätzung des Immobilienwertes schafft eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage.

Dabei sollten nicht nur Lage und Wohnfläche betrachtet werden. Auch Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, Grundstück, energetische Eigenschaften und die aktuelle Marktsituation können den Wert beeinflussen.

Gerade bei einer Erbengemeinschaft hilft eine nachvollziehbare Bewertung dabei, unterschiedliche Preisvorstellungen zu versachlichen.

Adner & Partner Immobilien beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Immobilien im Großraum Braunschweig. Unsere Bewertung basiert nicht auf einer einzelnen automatisierten Zahl, sondern auf der konkreten Immobilie, Marktdaten und einer nachvollziehbaren Herleitung.

PRAXISFALL: ERBENGEMEINSCHAFT ÜBER DREI LÄNDER

Wenn Entfernung den Immobilienverkauf kompliziert

Eine Erbengemeinschaft muss nicht am selben Ort leben, damit der Verkauf einer geerbten Immobilie erfolgreich organisiert werden kann. Ein besonderer Fall aus unserer Praxis hat uns genau das gezeigt.

Die Mitglieder einer von Adner & Partner Immobilien betreuten Erbengemeinschaft lebten in Deutschland, Kanada und Spanien. Zusätzlich fiel der Immobilienverkauf in die Corona-Zeit. Geschlossene Konsulate, eingeschränkte Reisemöglichkeiten und zeitweise erschwerte notarielle Abläufe machten einen gewöhnlichen Verkaufsprozess praktisch unmöglich.
Erbengemeinschaft über drei Länder – Immobilienverkauf mit Erben in Deutschland, Kanada und Spanien
Eine individuelle Lösung statt eines Standardprozesses
Die räumliche Entfernung der Erben und die damaligen Einschränkungen erforderten eine Vorgehensweise, die auf diesen konkreten Fall zugeschnitten war.

Durch die Abstimmung der Beteiligten und eine individuell entwickelte Lösung mit Sicherheitseinbehalt konnte die Immobilientransaktion trotz der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden.

Was dieser Fall zeigt
Nicht jede Erbimmobilie lässt sich nach einem Standardschema vermitteln. Gerade bei Erbengemeinschaften können unterschiedliche Interessen, große Entfernungen oder besondere rechtliche und organisatorische Voraussetzungen den Verkauf erheblich komplexer machen.

Unsere Aufgabe als Immobilienmakler endet deshalb nicht bei der Vermarktung der Immobilie. Wir organisieren den Verkaufsprozess so, dass aus einer komplexen Ausgangslage ein umsetzbarer Weg zum Immobilienverkauf entsteht.

Adner & Partner Immobilien – geprüft, bevor versprochen wird.

RATGEBER „IMMOBILIE IN DER ERBSCHAFT“

Die wichtigsten Informationen kompakt zum Nachlesen

Eine Immobilienerbschaft wirft viele Fragen auf – sowohl für Menschen, die eine Immobilie geerbt haben, als auch für Eigentümer, die ihre Nachfolge frühzeitig regeln möchten.
Unser Ratgeber „Immobilie in der Erbschaft“ beschäftigt sich mit wichtigen Entscheidungen rund um die Übertragung und Vererbung von Immobilien. Er erläutert unter anderem die Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nießbrauch, zeigt Möglichkeiten einer Schenkung zu Lebzeiten auf und gibt einen Überblick über steuerliche Aspekte, Freibeträge und die Bedeutung des Immobilienwertes.

Themen des Ratgebers

Wohnrecht oder Nießbrauch
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Immobilie übertragen werden soll, die eigene Nutzung aber weiterhin gesichert bleiben soll?

Schenkung zu Lebzeiten
Welche Überlegungen spielen eine Rolle, wenn Immobilieneigentum bereits vor dem Erbfall auf die nächste Generation übertragen werden soll?

Steuerliche Aspekte einer Immobilienerbschaft
Welche Bedeutung können Familienheim, Verwandtschaftsgrad, Freibeträge und Immobilienwert bei einer Erbschaft haben?

Immobilienbewertung
Warum der Wert einer Immobilie sowohl für die weitere Entscheidung der Erben als auch im Zusammenhang mit einer Immobilienerbschaft von Bedeutung sein kann.

Der Ratgeber bietet Ihnen eine kompakte Orientierung und hilft dabei, die wesentlichen Fragen frühzeitig zu erkennen. Die ausführlichen Informationen auf dieser Seite und der Ratgeber ergänzen sich dabei: online zum direkten Nachlesen, als PDF zum Speichern, Ausdrucken oder Weitergeben.
RATGEBER HERUNTERLADEN

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, wie es weitergeht?

Eine geerbte Immobilie wirft häufig Fragen auf: Welchen Wert hat das Haus oder die Wohnung? Ist ein Verkauf sinnvoll, kommt eine Vermietung infrage oder soll die Immobilie innerhalb der Familie übernommen werden?

Adner & Partner Immobilien unterstützt Erben und Erbengemeinschaften im Großraum Braunschweig dabei, die Immobilie einzuordnen und die nächsten Schritte strukturiert vorzubereiten.

Füllen Sie das folgende Formular möglichst vollständig aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen Ihre Situation persönlich.
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