GEG-Anforderungen

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026: Die Rückkehr der Wahlfreiheit

Von der Pflicht zur Option

Lange Zeit war das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) das bestimmende Thema für den Immobilienverkauf in Braunschweig. Die strengen Pflichten, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, verunsicherten viele Eigentümer. Doch im Februar 2026 hat die Bundesregierung die Reißleine gezogen: Das „Heizungsgesetz“ wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Als erfahrener Immobilienmakler in Braunschweig fassen wir für Sie zusammen, was diese radikale Wende für Ihren Immobilienwert und Ihre Planung bedeutet.

1. Die neue EU-Skala (A bis G): Kommt sie 2026 oder wird sie verschoben?

Eigentlich sah der Plan der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vor, dass ab Mai 2026 europaweit eine einheitliche und strengere Energieeffizienzskala von A bis G eingeführt wird. Die alte, deutsche Einteilung von A+ bis H (die Sie aus Ihrem aktuellen Ausweis kennen) sollte endgültig verschwinden.

Das brandaktuelle Update für Braunschweiger Eigentümer: Die Bundesregierung hat in ihren jüngsten Positionspapieren zur nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben deutlich gemacht, dass sie den Druck aus dem Kessel nehmen will. Die aktuelle politische Devise lautet: „Alles, was auch später gemacht werden kann, wird später gemacht.“ Für Sie bedeutet das: Es ist derzeit höchst wahrscheinlich, dass die konkrete Einführung der neuen, oft strengeren Energiekennklassen in Deutschland verschoben wird. Die alten Ausweise und die bekannte Einteilung behalten ihre Dominanz auf dem Markt vorerst länger als von Brüssel geplant.

Wichtiges Aufatmen: Auch der ursprünglich von der EU diskutierte Sanierungszwang für private Wohngebäude der schlechtesten Klassen (F und G) wurde endgültig gekippt. Eine direkte europäische Zwangssanierung für Ihr Einfamilienhaus allein aufgrund einer schlechten Energieklasse gibt es nicht.

2. Die 65-Prozent-Hürde fällt

Die wohl wichtigste Nachricht für Eigentümer, die einen Immobilienverkauf in Braunschweig planen: Die starre 65-Prozent-Vorgabe ist Geschichte. Das GMG setzt wieder auf echte Technologieoffenheit. Das bedeutet für Sie:
  • Der Einbau von klassischen Gas- und Ölheizungen ist wieder uneingeschränkt erlaubt.
  • Bei einem Heizungsdefekt entfällt der Zwang zum sofortigen Umstieg auf teure Wärmepumpen-Systeme.
  • Die Vermarktbarkeit von Bestandsimmobilien verbessert sich deutlich, da potenzielle Käufer geringere Sanierungskosten fürchten müssen.

3. Die Bio-Quote: Was heute im TV läuft – und was im Gesetzblatt landen wird

Beim Thema Beimischung erleben wir aktuell ein klassisches Polit-Dilemma zwischen Beruhigung und Realität. Wer heute die Nachrichten verfolgt, hört vor allem eine Zahl: Die offizielle 10-Prozent-Marke.
  • Das offizielle Versprechen: Die Koalition konzentriert sich öffentlich auf den „sanften Einstieg“. Ab 2029 sollen lediglich 10 % grüne Gase (Biomethan oder Wasserstoff) fließen. Das Ziel: Den Heizungstausch bezahlbar halten und den Druck vom Kessel nehmen.
  • Die inoffizielle „Klima-Treppe“: Hinter den Kulissen der Berliner Ministerien und in den Strategiepapieren der Gasnetzbetreiber sieht die Welt jedoch anders aus. Da das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gesetzlich verankert bleibt, wird intern bereits mit einer steileren Kurve geplant: Man spricht von 30 % ab 2035 und gewaltigen 60 % ab 2040.
Das Fazit: Offiziell ist der Weg frei für die Gasheizung. Doch wer heute investiert, sollte wissen, dass die 10 % nur das Fundament einer Treppe sind. Die Technologieoffenheit ist zurück – das unternehmerische Risiko bei der Brennstoffwahl aber auch.

4. Der „Wärmepumpen-Check“: Ende der Kostenfalle für Bestandsimmobilien

Ein massiver Kritikpunkt am alten Gesetz war die faktische Fixierung auf die Wärmepumpe, die viele ältere Häuser in Braunschweig finanziell überforderte. Viele Immobilien sind schlicht nicht „wärmepumpentauglich“, da sie keine Fußbodenheizung oder eine unzureichende Dämmung besitzen.

Das Problem: Ohne teure Flächenheizungen müssen Wärmepumpen mit hohen Vorlauftemperaturen arbeiten, was die Stromkosten explodieren lässt. Eine fachgerechte Nachrüstung hätte Eigentümer oft sechsstellige Beträge gekostet.

Die Lösung durch das GMG 2026: Das neue Gesetz beendet diesen Sanierungszwang. Eigentümer von Bestandsimmobilien müssen ihr Haus nicht mehr kernsanieren, nur um eine neue Heizung betreiben zu dürfen. Sie können nun wieder kostengünstige Brennwertgeräte wählen, die mit vorhandenen Heizkörpern funktionieren. Dies erhält den Marktwert älterer Gebäude, ohne die Besitzer finanziell zu ruinieren.

5. Komplette Entkopplung von der Wärmeplanung

Bisher galt die Regel: Wenn die Stadt Braunschweig ihren kommunalen Wärmeplan vorlegt, greifen automatisch strengere Heizungsregeln. Das ist nun komplett vom Tisch. Die Heizungsvorgaben wurden von der Wärmeplanung entkoppelt. Geht Ihre Heizung kaputt, gilt die neue Wahlfreiheit sofort und unabhängig davon, ob Ihre Gemeinde bereits einen fertigen Wärmeplan in der Schublade hat oder nicht. Das bringt Eigentümern sofortige, uneingeschränkte Planungssicherheit.

6. Wirtschaftliche Faktoren: Förderung und CO2-Preis

Eine Gasheizung ist in der Anschaffung günstig. Energieexperten warnen jedoch vor der Langzeit-Kostenfalle: Um ab 2029 die 10%-Quote zu erfüllen, müssen Sie spezielle Biogas-Tarife abschließen, die spürbar teurer sind als reguläres Erdgas. Eine moderne Hybrid-Lösung kann daher den Marktwert Ihrer Immobilie langfristig besser absichern. Trotz der neuen Freiheiten raten wir bei jedem Immobilienverkauf in Braunschweig dazu, die Betriebskosten im Blick zu behalten:
  • Staatliche Förderung: Die KfW-Zuschüsse für den freiwilligen Einbau klimafreundlicher Technik bleiben bis mindestens 2029 stabil.
  • CO2-Preis: Durch den EU-Emissionshandel ab 2027 werden fossile Brennstoffe kontinuierlich teurer. Eine moderne Hybrid-Lösung kann daher den Marktwert Ihrer Immobilie langfristig steigern.

7. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen bei Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel sind bestimmte Sanierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben, sofern diese von den vorherigen Eigentümer noch nicht durchgeführt wurden. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist es als Käufer erforderlich, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf folgende Maßnahmen umzusetzen:
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
  • Austausch der alten Heizung, sofern sie älter als 30 Jahre ist
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.

Fazit für Immobilienbesitzer

Die Reform von 2026 bringt die nötige Entlastung für den regionalen Markt. Der Druck, Sanierungen unter Zeitnot durchzuführen, ist gewichen, was den Immobilienverkauf in Braunschweig wieder attraktiver macht. Dennoch bleibt die energetische Qualität eines Hauses ein zentrales Verkaufsargument.

FAQ: Das neue Heizungsgesetz 2026 (GMG) kompakt erklärt

Was ändert sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026?

Das GMG 2026 hebt die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien auf. Eigentümer dürfen nun wieder frei zwischen Gas-, Ölheizungen oder Wärmepumpen wählen. Der Fokus liegt nun auf einer schrittweisen Beimischung grüner Brennstoffe ab 2029.

Muss ich mein Haus dämmen oder eine Fußbodenheizung einbauen?

Nein. Mit dem GMG 2026 entfällt der indirekte Zwang zur Sanierung. Da klassische Heizsysteme wieder erlaubt sind, müssen keine teuren Umbaumaßnahmen (wie Fußbodenheizungen) durchgeführt werden, um das Haus „wärmepumpentauglich“ zu machen.

Welche Bio-Quoten gelten für Gasheizungen ab 2029?

Ab 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen einen Anteil von 10 % Biomethan oder Wasserstoff nutzen.

Sind die Bio-Quoten nach 2029 bereits sicher?

Offiziell wurde bisher vor allem die 10-Prozent-Marke für 2029 kommuniziert. Inoffizielle Entwürfe sehen jedoch weitere Steigerungen auf 30 % (2035) und 60 % (2040) vor. Eigentümer sollten diese langfristige Entwicklung bei der Wahl eines rein fossilen Systems einkalkulieren.

Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?

Nein. Laut der politischen Einigung vom Februar 2026 (verkündet durch Jens Spahn) wird diese Vorgabe gestrichen. Der Heizungskeller wird wieder „Privatsache“.

Wer kontrolliert eigentlich, ob ich ab 2029 die Bio-Quote einhalte?

Die Kontrolle soll sehr pragmatisch und unbürokratisch über den Schornsteinfeger erfolgen. Wenn dieser zur regulären Abgasprüfung ins Haus kommt, müssen Sie lediglich Ihre Gas- oder Ölrechnung vorzeigen, aus der hervorgeht, dass Sie einen entsprechenden Tarif mit dem geforderten Bio-Anteil (z. B. 10 % ab 2029) gebucht haben.

Spielt der kommunale Wärmeplan von Braunschweig noch eine Rolle für meine Heizung?

Für Ihre individuelle Pflicht beim Heizungstausch: Nein. Das neue Gesetz entkoppelt die Heizungswahl von der kommunalen Wärmeplanung. Sie müssen nicht mehr warten, bis die Stadt ihre Pläne veröffentlicht hat, um zu wissen, was Sie einbauen dürfen. Die technologische Wahlfreiheit gilt ab sofort universell.

Warum wird das Gesetz umbenannt?

Die Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll laut Unionsfraktionschef Jens Spahn den Fokus weg von Verboten hin zu Anreizen und pragmatischer Modernisierung lenken. Das Ziel ist es, Klimaschutz wieder mit gesellschaftlicher Akzeptanz zu verbinden.

Ab wann gilt die neue A-bis-G-Skala für den Energieausweis?

Eigentlich endet die formelle Umsetzungsfrist der EU (EPBD) im Mai 2026. Aktuelle Signale der Bundesregierung deuten jedoch stark darauf hin, dass die Einführung der neuen, harmonisierten Energieklassen in Deutschland verzögert wird, um Eigentümer nicht zusätzlich zu belasten. Bis auf Weiteres bleibt die Ihnen bekannte Skala von A+ bis H der Standard beim Immobilienverkauf.

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