Ratgebersammlung für Ihr Immobilienvorhaben im Großraum Braunschweig und Wolfenbüttel
Ratgeber "Immobilie in der Erbschaft"
Eine durchdachte Vorbereitung und planerisches Handeln – das sind die wichtigsten Erfolgsgeheimnisse, wenn es um Ihre Immobilie geht. Deshalb haben wir für Sie eine ganze Reihe detaillierter Empfehlungen zusammengestellt, die Sie bei Ihrem Immobilienverkauf, der Vermietung oder der Nachlassregelung aktiv unterstützen sollen. Unsere Tipps bieten Ihnen eine praktische Anleitung, worauf Sie besonders achten müssen, zeigen wertvolle Empfehlungen und widmen sich vielen für Sie wichtigen Themen - von der Angebotserstellung bis zum Zahlungseingang.
Immobilie in der Erbschaft
Niemand beschäftigt sich gern mit der Regelung seines Nachlasses. Doch wir empfehlen Ihnen: Sorgen Sie frühzeitig vor und ordnen Sie Ihre Angelegenheiten. Auch wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben die Immobilie im Erbfall verkaufen oder beleihen müssen, um die anfallende Erbschaftssteuer bezahlen zu können, sollten Sie jetzt Vorsorge treffen.
Immobilie vererben oder Schenkung zu Lebzeiten?
STEUERFREIHEIT FÜR EHEPARTNER
Nicht jeder, der eine Immobilie erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Verkauft oder vermietet er oder sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit, wird Erbschaftssteuer fällig.
STEUERFREIHEIT FÜR KINDER
Auch Kinder oder Enkelkinder, die als Erben benannt sind, kommen in den Genuss der Steuerbefreiung, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ist Ihr Haus größer, muss der Verkehrswert der restlichen Fläche versteuert werden. Unser Ratgeber "Immobilie in der Erbschaft" zeigt Ihnen einige Hilfestellungen auf.
WOHNRECHT ODER NIEßBRAUCH?
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage:
STEUERKLASSEN UND FREIBETRÄGE
Je enger Ihre Erben mit Ihnen verwandt sind, desto niedriger fällt der Steuersatz der Erbschaftssteuer aus. Je höher die Erbmasse, desto höher die Steuer.
Mehr zum Thema lesen
Nicht jeder, der eine Immobilie erbt, muss dafür Erbschaftssteuer bezahlen. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Familienhaus bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen, bleibt für die Hinterbliebene oder den Hinterbliebenen die Erbschaft des Hauses steuerfrei, wenn er oder sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleibt. Verkauft oder vermietet er oder sie die Immobilie innerhalb dieser Zeit, wird Erbschaftssteuer fällig.
STEUERFREIHEIT FÜR KINDER
Auch Kinder oder Enkelkinder, die als Erben benannt sind, kommen in den Genuss der Steuerbefreiung, wenn sie selbst in die Immobilie einziehen – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ist Ihr Haus größer, muss der Verkehrswert der restlichen Fläche versteuert werden. Unser Ratgeber "Immobilie in der Erbschaft" zeigt Ihnen einige Hilfestellungen auf.
WOHNRECHT ODER NIEßBRAUCH?
Wenn Sie sich bei der Übertragung Ihrer Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten möchten, senkt dies die steuerliche Bemessungsgrundlage:
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