Emissionsgrenzwerte 2025: Was für Kamin- und Holzöfen jetzt gilt
Strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Holzöfen ab 2025: Was Eigentümer wissen müssen
Mit dem Jahr 2025 treten neue Grenzwerte für Emissionen von Kamin- und Holzöfen in Kraft, die insbesondere ältere Geräte betreffen. Ziel ist es, die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung zu reduzieren. Doch viele Besitzer fragen sich: Darf ein Kamin oder Ofen in bestimmten Situationen weiterhin betrieben werden? Und was gilt, wenn er nur selten genutzt wird? Dieser Beitrag beleuchtet neben den allgemeinen Neuerungen die besonderen Regelungen für Notfälle und den gelegentlichen Betrieb.
Hintergrund: Warum strengere Grenzwerte?
Die EU und nationale Gesetze reagieren auf den hohen Schadstoffausstoß von Heizgeräten, die zur Luftverschmutzung und damit zu gesundheitlichen Problemen beitragen. Insbesondere ältere Öfen tragen überproportional zur Belastung mit Feinstaub und Kohlenmonoxid bei.
Klimaschutz und Luftreinhaltung als Ziel
Die neuen Emissionsstandards knüpfen an die Verpflichtungen aus der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) und den nationalen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an. Sie sollen die Luftqualität nachhaltig verbessern und Gesundheitsschäden reduzieren.
Klimaschutz und Luftreinhaltung als Ziel
Die neuen Emissionsstandards knüpfen an die Verpflichtungen aus der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) und den nationalen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an. Sie sollen die Luftqualität nachhaltig verbessern und Gesundheitsschäden reduzieren.
Die neuen Grenzwerte ab 2025
Für Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gelten ab dem 1. Januar 2025 folgende Grenzwerte:
Feinstaub: Maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³).
Kohlenmonoxid: Maximal 4 Gramm pro Kubikmeter (g/m³).
Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Geräte die Vorgaben erfüllen, entweder durch Nachrüstung oder Austausch.
Feinstaub: Maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³).
Kohlenmonoxid: Maximal 4 Gramm pro Kubikmeter (g/m³).
Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Geräte die Vorgaben erfüllen, entweder durch Nachrüstung oder Austausch.
Notfallregelung: Darf ein Ofen in einem Notfall betrieben werden?
Betrieb im Notfall
Ja, ein Ofen darf auch dann betrieben werden, wenn er die Grenzwerte nicht einhält – im Falle eines Notfalls. Hierunter versteht das Gesetz außergewöhnliche Situationen, in denen der Betrieb des Ofens erforderlich ist, um Schäden oder Gefahren abzuwenden. Beispielsweise hat das Bayerische Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, stillgelegte private Holzfeuerungen im Notfall wieder in Betrieb zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen die Energieversorgung länger als 24 Stunden unterbrochen ist. In solchen Fällen dürfen die Öfen aktiviert werden, wobei der zuständige Bezirksschornsteinfeger informiert werden muss.
Beispiele für solche Notfälle sind:
Heizungsausfall im Winter: Fällt die zentrale Heizungsanlage aus, darf ein nicht konformer Ofen genutzt werden, um die Wohnräume zu beheizen und Frostschäden zu vermeiden.
Versorgungskrise: Bei einer außergewöhnlichen Versorgungslage, etwa einem Blackout, kann der Betrieb eines älteren Ofens erlaubt sein.
Prüfung durch Behörden
Die genauen Definitionen und Regelungen können regional variieren. Wer sich auf einen Notfall beruft, sollte im Zweifel nachweisen können, dass die Nutzung des Ofens notwendig war, um Gefahren abzuwenden.
Ja, ein Ofen darf auch dann betrieben werden, wenn er die Grenzwerte nicht einhält – im Falle eines Notfalls. Hierunter versteht das Gesetz außergewöhnliche Situationen, in denen der Betrieb des Ofens erforderlich ist, um Schäden oder Gefahren abzuwenden. Beispielsweise hat das Bayerische Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, stillgelegte private Holzfeuerungen im Notfall wieder in Betrieb zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen die Energieversorgung länger als 24 Stunden unterbrochen ist. In solchen Fällen dürfen die Öfen aktiviert werden, wobei der zuständige Bezirksschornsteinfeger informiert werden muss.
Beispiele für solche Notfälle sind:
Heizungsausfall im Winter: Fällt die zentrale Heizungsanlage aus, darf ein nicht konformer Ofen genutzt werden, um die Wohnräume zu beheizen und Frostschäden zu vermeiden.
Versorgungskrise: Bei einer außergewöhnlichen Versorgungslage, etwa einem Blackout, kann der Betrieb eines älteren Ofens erlaubt sein.
Prüfung durch Behörden
Die genauen Definitionen und Regelungen können regional variieren. Wer sich auf einen Notfall beruft, sollte im Zweifel nachweisen können, dass die Nutzung des Ofens notwendig war, um Gefahren abzuwenden.
Gelegentlicher Betrieb: Was gilt bei seltenem Einsatz?
Einige Besitzer nutzen ihren Kamin oder Holzofen nicht regelmäßig, sondern nur zu besonderen Anlässen. Diese Form des „gelegentlichen Betriebs“ unterliegt eigenen Regeln.
Ist gelegentlicher Betrieb erlaubt?
Ja, der gelegentliche Betrieb eines Kamins oder Holzofens kann auch nach 2025 zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Offene Kamine: Offene Kamine, die baurechtlich zulässig sind und nicht primär als Heizquelle dienen, dürfen weiterhin gelegentlich genutzt werden.
Gelegentlichkeit: Als „gelegentlich“ gilt nach der Rechtsprechung ein Betrieb von maximal 8 bis 10 Mal im Jahr, wobei der Fokus auf einer kurzfristigen Nutzung liegt, etwa zu besonderen Anlässen. Einige Quellen interpretieren ihn als Nutzung an maximal acht Tagen pro Monat für jeweils höchstens fünf Stunden. Andere Definitionen sprechen von einer Nutzung an Weihnachten und Geburtstagen der Hausbewohner.
Abgrenzung zu regelmäßiger Nutzung
Wird ein Ofen mehr als gelegentlich verwendet, ist er als regelmäßige Feuerstätte einzustufen und muss die Grenzwerte einhalten. Hierbei spielt die Häufigkeit sowie die Gesamtbetriebszeit eine Rolle.
Ist gelegentlicher Betrieb erlaubt?
Ja, der gelegentliche Betrieb eines Kamins oder Holzofens kann auch nach 2025 zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Offene Kamine: Offene Kamine, die baurechtlich zulässig sind und nicht primär als Heizquelle dienen, dürfen weiterhin gelegentlich genutzt werden.
Gelegentlichkeit: Als „gelegentlich“ gilt nach der Rechtsprechung ein Betrieb von maximal 8 bis 10 Mal im Jahr, wobei der Fokus auf einer kurzfristigen Nutzung liegt, etwa zu besonderen Anlässen. Einige Quellen interpretieren ihn als Nutzung an maximal acht Tagen pro Monat für jeweils höchstens fünf Stunden. Andere Definitionen sprechen von einer Nutzung an Weihnachten und Geburtstagen der Hausbewohner.
Abgrenzung zu regelmäßiger Nutzung
Wird ein Ofen mehr als gelegentlich verwendet, ist er als regelmäßige Feuerstätte einzustufen und muss die Grenzwerte einhalten. Hierbei spielt die Häufigkeit sowie die Gesamtbetriebszeit eine Rolle.
Konfliktfälle: Was tun bei Unsicherheiten?
- Klarheit schaffen: Prüfen Sie, ob Ihr Ofen die neuen Grenzwerte einhält. Der Schornsteinfeger kann Ihnen hierzu eine Einschätzung geben.
- Nachrüstung oder Austausch: Wenn der Ofen regelmäßig genutzt wird und nicht konform ist, planen Sie rechtzeitig eine Modernisierung.
- Gelegentliche Nutzung dokumentieren: Notieren Sie, wann und wie oft Sie den Ofen verwenden, um bei einer Kontrolle den Status als gelegentliche Feuerstätte nachzuweisen.
Empfehlungen
Prüfung durch Fachleute: Vor der Inbetriebnahme eines stillgelegten Ofens sollte stets der zuständige Bezirksschornsteinfeger konsultiert werden, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Umweltauflagen erfüllt sind.
Dokumentation: Bei Nutzung des Ofens in Notfällen oder gelegentlich sollte die Betriebsdauer dokumentiert werden, um im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können.
Aktuelle Informationen einholen: Da regionale Unterschiede und spezifische Regelungen existieren können, ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachverbänden über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Informieren Sie sich in folgender Datenbank über zertifizierte Geräte und Hersteller:
https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste
Dokumentation: Bei Nutzung des Ofens in Notfällen oder gelegentlich sollte die Betriebsdauer dokumentiert werden, um im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können.
Aktuelle Informationen einholen: Da regionale Unterschiede und spezifische Regelungen existieren können, ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder Fachverbänden über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Informieren Sie sich in folgender Datenbank über zertifizierte Geräte und Hersteller:
https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste
Förderprogramme: Unterstützung bei der Modernisierung
Für den Austausch alter Geräte oder die Nachrüstung stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- BAFA-Förderung: Zuschüsse für emissionsarme Holzöfen oder alternative Heizsysteme.
- KfW-Förderkredite: Finanzierungshilfen für energetische Sanierungen.
- Regionale Fördermittel: Besonders in Feinstaub-Hotspots bieten Kommunen zusätzliche Anreize.
Fazit
Mit den neuen Emissionsgrenzwerten ab 2025 setzt Deutschland wichtige Schritte für den Klimaschutz und die Luftreinhaltung. Dennoch bleibt Raum für Ausnahmen: In Notfällen darf ein Ofen weiterhin betrieben werden, wenn er notwendig ist, um Schäden abzuwenden. Auch der gelegentliche Einsatz ist unter strengen Bedingungen zulässig, insbesondere bei offenen Kaminen, die nicht als Hauptheizquelle dienen.
Wer einen älteren Ofen besitzt, sollte dennoch über eine Modernisierung nachdenken. Neue, emissionsarme Geräte bieten nicht nur langfristige Sicherheit, sondern auch höhere Effizienz und geringere Betriebskosten. Frühzeitige Planung und Nutzung der vorhandenen Fördermöglichkeiten machen den Umstieg einfacher und wirtschaftlicher.
Wer einen älteren Ofen besitzt, sollte dennoch über eine Modernisierung nachdenken. Neue, emissionsarme Geräte bieten nicht nur langfristige Sicherheit, sondern auch höhere Effizienz und geringere Betriebskosten. Frühzeitige Planung und Nutzung der vorhandenen Fördermöglichkeiten machen den Umstieg einfacher und wirtschaftlicher.
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